JAK Handels GmbH
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
Ersetzen bisherige Verkaufs- und Lieferbedingungen

I. Allgemeines

a) Die Verkäuferin haftet nur zu den nachstehenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen des Käufers gelten auch dann nicht, wenn sie der Verkäuferin später zugegangen sind und diese Ihnen nicht widersprochen hat. Vereinbarungen, die von den Bedingungen der Verkäuferin abweichen oder diese ergänzen sind möglich.
b) Mit Erscheinen der jeweils neuen Preisliste verliert die vorherige ihre Gültigkeit.
c) Erfüllungsort ist Köln, Gerichtsstand ist Köln, es sei denn, der Käufer ist nicht Kaufmann im Sinne des HGB.

II. Angebote

a) Angebote sind stets unverbindlich. Bestellungen werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Für Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung oder Rechnung der Verkäuferin maßgeblich.

III. Zahlungsbedingungen

a) Die Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, derzeit in Höhe von 19%.
b) Die Preise gelten ab Lager Köln und schließen Verpackung, Verladung, Transport, Versicherungen und ähnliche Leistungen nicht ein.
c) Der Kaufpreis ist nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu zahlen. Unberechtigte Abzüge werden zurückverlangt. Zahlt der Käufer 2 Wochen nach Ablauf des auf der Rechnung vermerkten Zahlungsziels nicht, ist die Verkäuferin berechtigt, ohne Mahnung oder Nachfristsetzung vom Vertrage zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
d) Ist der Käufer mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen zu einem erheblichen Teil, aus einem von ihm zu vertretenden Grund mit mehr als 2 Wochen im Verzug, so wird die gesamte Forderung fällig, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen oder Ratenzahlungsvereinbarungen getroffen wurden, sofern nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet. Während des Verzugs ist die ausstehende Forderung den gesetzlichen Vorschriften entsprechend zu verzinsen. Die Verkäuferin kann einen höheren und der Käufer im Anwendungsbereich des Verbraucherkreditgesetzes einen niedrigeren Schaden nachweisen.
e) Beanstandungen der Rechnungen müssen schriftlich und spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Rechnung erfolgen.
f) Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger von der Verkäuferin bestrittener, nicht rechtskräftiger Gegenansprüche des Käufers ist nicht statthaft.

IV. Lieferung

a) Transportschäden sind vom jeweiligen Frachtführer zu bescheinigen und der Verkäuferin unverzüglich anzuzeigen.
b) Eine Transportversicherung kann auf Wunsch des Käufers, auf seine Kosten abgeschlossen werden. Postpakete sind bis zu einem Wert von Euro 500,00 pro Paket versichert.
c) Die Versandkosten trägt der Käufer. Ab einem Lieferwert von Euro 300,00 erfolgt die Lieferung auf dem Gebiet der Bundesrepublik frei Haus. Eine Kombination mit anderen Bestellungen ist nicht möglich. Bei Zahlungen aus dem Ausland trägt der Käufer alle zusätzlichen Kosten, wie Bankspesen und Überweisungsgebühren.
d) Die von der Verkäuferin genannten Lieferfristen sind unverbindlich. Wird eine Lieferfrist um mehr als 6 Wochen überschritten, so hat der Käufer das Recht, eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach Ablauf der Nachfrist können beide Vertragsparteien vom Vertrage zurücktreten. Schadenersatzansprüche sind, außer in Fällen des groben Verschuldens oder Vorsatzes durch die Verkäuferin oder einen Erfüllungsgehilfen, ausgeschlossen.
e) Fälle höhere Gewalt – als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können – suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragsparteien berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.
f) Bei Lieferung auf Abruf hat der Käufer innerhalb von 2 Wochen gerechnet vom Vertragsabschluß, die Kaufgegenstände abzurufen. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, hat der Käufer unbeschadet der Geltendmachung der tatsächlich entstandenen Kosten ohne Nachweis an die Verkäuferin Lagergebühren in Höhe von 3 % des Gesamtkaufpreises monatlich zu zahlen, mindestens jedoch monatlich Euro 25,00. Der Käufer hat das Recht nachzuweisen, dass die Kosten der Verkäuferin geringer sind als die vorstehende Pauschale.
g) Die Verkäuferin ist zu Teillieferungen berechtigt.
h) Eine Abholung der Ware ist in Köln nach terminlicher Absprache
möglich. Hierbei werden keine Rabatte oder Skonti gewährt.

V. Eigentumsvorbehalt

a) Die an gewerbliche Wiederverkäufer verkauften Waren bleiben bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher Forderungen der Verkäuferin gegen den Käufer, insbesondere der Bezahlung des Kaufpreises einschließlich Nebenkosten sowie etwaiger Forderungen aus sonstigen Verträgen, und bei Zahlung mit Wechsel oder Schecks bis zu deren Einlösung Eigentum der Verkäuferin, auch wenn Forderungen aus sonstigen Verträgen erst nach Lieferung entstanden sind. Bei laufenden Rechnungen gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der jeweiligen Saldoforderungen der Verkäuferin.
b) Die an Letztverbraucher verkauften Waren bleiben bis zur restlosen Bezahlung der bis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehenden Forderungen der Verkäuferin gegen den Käufer, insbesondere der Bezahlung des Kaufpreises einschließlich Nebenkosten und bei Zahlung mit Wechsel oder Schecks bis zu deren Einlösung Eigentum der Verkäuferin.
c) Falls die Verkäuferin durch den Eigentumsvorbehalt (vgl. Buchst. a) bzw. b) eine Übersicherung erhält, ist sie bereit, die Sicherheit auf 110 % der Höhe Ihrer Forderung zu beschränken.
d) Im Falle der Weiterveräußerung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände tritt der gewerblich handelnde Käufer vorweg an die Verkäuferin die ihm zustehenden Forderungen aus dem Vertrag ab. Der Käufer ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf der Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Käufer auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Käufer bestehen.
e) Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er die Maßnahme abzuwehren, die Verkäuferin unverzüglich davon zu benachrichtigen und dieser die für die Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber den Dritten erforderlichen Unterlagen unverzüglich zu übergeben.
f) Der Käufer hat der Verkäuferin freien Zutritt zu den von ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenständen zu gewähren.
g) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Ware durch die Verkäuferin gelten nicht als Rücktritt vom Vertrage, sofern nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet.

VI. Rückgabebelehrung

a) Rückgaberecht:
Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z. B. per Brief, Fax oder E-Mail erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
JAK Handels GmbH, Hirseweg 8 in 50933 Köln
b) Rückgabefolgen:
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.